Jobcoaching & berufliche Integration


Jobcoaching (Synonym: betriebliches Arbeitstraining)
Definition
JobcoachingAP...
- ist ein definiertes Leistungsangebot zur nachhaltigen Teilhabe am Arbeitsleben einer Person mit besonderem Unterstützungsbedarf in einem Betrieb oder einer Dienststelle des allgemeinen Arbeitsmarktes.
- findet im Wesentlichen im Betrieb am Praktikums-, Qualifizierungs-, Ausbildungs-/ Umschulungs- oder Arbeitsplatz der Person mit besonderem Unterstützungsbedarf statt.
- wird von betriebsexternen Fachkräften durchgeführt, die sich in den Arbeitsalltag der Person mit besonderem Unterstützungsbedarf einbinden.
- hat das Ziel die betrieblich Beteiligten (Person mit besonderem Unterstützungsbedarf, Führungskräfte und Kolleginnen) zu befähigen, eigene Lösungen zu entwickeln.
- initiiert und gestaltet Lern- und Entwicklungsprozesse a. der Person mit besonderem Unterstützungsbedarf zur Erbringung der betrieblichen Anforderungen an seinem/ihrem Praktikums-, Qualifizierungs-, Ausbildungs-, Umschulungs- oder Arbeitsplatz.
b. der Kolleginnen, Führungskräfte und weiterer betrieblich Beteiligter zur Gestaltung individueller Arbeitsinhalte und der Arbeitssituation. - ist ein bedarfsabhängiger, zeitlich begrenzter, ziel- und ergebnisorientierter Prozess von in der Regel mehreren Monaten.
- kann zur Arbeitsplatzanbahnung oder zur Arbeitsplatzsicherung innerhalb von oder in Kombination mit anderen Unterstützungsangeboten oder auch einzelstehend durchgeführt werden."
BAG UB: Forum Qualitätsnetzwerk JobcoachingAP (2019).
daten2.verwaltungsportal.de/dateien/seitengenerator/2dfbfa463a4d7f71be425968cfed6a22203482/2019-03-27_bag_ub_definition_und_selbstverstaendnis.pdf
Zugriff: 01.02.2021
Im Forum „Qualitätsnetzwerk JobcoachingAP" der BAG UB, in dem wir mitwirkten, entstand die oben aufgeführte Definition. Weitere Erarbeitungen des Forums entnehmen Sie folgendem Link:
bag-ub.de/texte/seite.php?id=428644
Weitere Infos zum Thema Jobcoaching
Längere Arbeitsunfähigkeiten oder massive Probleme im Arbeitsverhältnis führen häufig zu einer veränderten Leistungsfähigkeit, die oftmals begründet ist durch Erkrankung oder Behinderung. In solchen Fällen kann die Einschaltung eines Jobcoaches notwendig sein.
Jobcoaches sind Experten für betriebliche Lernprozesse und vereinen die Kenntnisse über Ressourcen und Bedarfe von Menschen mit und ohne Behinderungen am Arbeitsplatz. Es geht um praxisnahes Lernen unmittelbar am Arbeitsplatz.
„Jobcoaches sind auf Grund ihrer engen betrieblichen Einbindung Ratgeber für den behinderten Menschen, für Kollegen und Führungskräfte“ (LWL, 2016).


Fotos: LWL/Haslauer
Jobcoaching-Film
Was ist Jobcoaching? Wie wirkt es und wie kann es eingesetzt werden?
Diese Fragen beantwortet der Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) in dem nachfolgenden Film.
Der LWL berichtet über Jobcoaching
"Ein Vorteil des Jobcoaches ist, dass er als Außenstehender einen anderen Blick auf die Situation vor Ort hat", erklärt Hübner. "
(...)
Ziel des Jobcoachings ist es immer, einen Arbeitsplatz zu sichern. Je nach Art der Behinderung und der Situation vor Ort sind die Aufgaben und Abläufe dabei so unterschiedlich wie die Menschen, die Hübner betreut. "Gemeinsam ist allen Coachings das Ziel, den Menschen an seinem Arbeitsplatz und im Kolleginnenkreis wieder zu integrieren, Abläufe zu üben und gemeinsam konstruktive Lösungen zu finden, wenn es irgendwo hakt."


Fotos: Bendel, LWL/Haslauer
Typische Anlässe für ein Jobcoaching sind:
- Neueinstellungen eines Menschen mit Behinderung/Einschränkung mit erhöhtem Unterstützungsbedarf bei der Einarbeitung
- erheblich veränderte Arbeitsanforderungen
- die Umsetzung an einen anderen Arbeitsplatz
- behinderungsgerechter Qualifizierungsbedarf
- Vermeidung einer Kündigung bzw. einer Erwerbsminderungsrente
Jobcoaching gibt es in der Bundesrepublik seit ca. 30 Jahren. Im neunten Sozialgesetzbuch ist es gesetzlicher Bestandteil von Leistungen für Menschen mit Behinderungen:
- § 55 SGB IX Unterstützte Beschäftigung
- § 49 SGB IX Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben
- § 17 SGB IX Ausführung von Leistungen, Persönliches Budget
Die gesetzliche Grundlage für tätige Jobcoaches bietet der §102 SBG IX in Verbindung mit §24 der SchwbAV.

Veröffentlichungen
Oktober 2020:
In der Fachzeitschrift "Ergotherapie und Rehabilitation" (10|2020, 59. Jahrgang) veröffentlichten Marie-Theres Hübner und Dörte Pulla einen Artikel mit dem Thema „Kompetenzprofil JobcoachingAP: Was macht qualifizierte JobcoachesAP aus?“
Der Artikel kann unter folgenden Link angesehen werden:
et1020_jobcoaching_2_ohne-druck
Quelle:
Pulla D. & Hübner M-T. Kompetenzprofil JobcoachingAP ... Et Reha 59. Jg., 2020, Nr. 10: 26-30, Hrsg. DVE
März 2021:
In der Fachzeitschrift "Ergotherapie und Rehabilitation" (3|202, 60. Jahrgang) veröffentlichte die DVE- Projektgruppe Jobcoaching (Sven Kornwinkel, Thomas Henke, Marie-Theres Hübner, Dörte Pulla und Kathrin Sörensen) einen Artikel mit dem Thema „Ein weiterer Meilenstein für die Professionalisierung. Das Prozessmodell Jobcoaching“
Der Artikel kann unter folgenden Link angesehen werden:
artikel_et321_jobcoaching
Quelle:
DVE-Projektgruppe Jobcoaching. Das Prozessmodell Jobcoaching... Et Reha 60. Jg., 2021, Nr. 3: 24-24, Hrsg. DVE
Einsatzgebiete
Jobcoaching erfordert einen Einsatz am Arbeitsplatz.
Unsere Einsatzgebiete sind Folgende:

Beratung auf dem Weg zum passenden Arbeitsplatz
Nach einem Unfall/einer Erkrankung bedarf es häufig gezielter Beratung, um einen individuell passenden Arbeitsplatz zu finden. Gerne leisten wir hierzu fachlich professionelle Unterstützung.
Das Ziel ist eine höchst mögliche Selbstständigkeit innerhalb der beruflichen Umgebung zu erreichen.
Unsere Leistung:
- Entwicklung von beruflichen Alternativen (Erkennen von Fähigkeiten und benötigten Rahmenbedingungen)
- Erarbeiten eines leidensgerechten Arbeitsplatzes
- Erstellung und Nutzung von individuellen Bewerbungsunterlagen in Bezug auf die Behinderung/ Einschränkung
- Nutzung von Selbstvermittlungskompetenzen im Bewerbungsprozess


Haben Sie Fragen zu diesem Thema?
Dann stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.